In Deutschland beträgt die Stromvergütung 2,419 Cent pro Kilowattstunde

In Deutschland beträgt die Stromvergütung 2,419 Cent pro Kilowattstunde

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Der Betrag wird ab dem 1. Oktober auf alle täglich aus dem Bilanzkreis entnommenen Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen erhoben.


Die Gebühr für Strom von Verbrauchern, die ab dem 1. Oktober erhoben werden soll, beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Dies geht aus einer am Montag von Trading Hub Europe veröffentlichten Erklärung hervor.


„Die Trading Hub Europe GmbH veröffentlicht heute eine Erklärung zur Neutralität des Gasbezugs. Der Betrag beträgt 2,419 Cent/kWh (24,19 €/MWh) und wird ab dem 1. Oktober 2022 auf alle täglich aus dem Bilanzkreis entnommenen Gasmengen erhoben für Entnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP)", heißt es in dem Bericht.


Voraussetzung für die Einführung der Neutralitätsumlage beim Gasbezug ist eine am 9. August 2022 in Kraft getretene Verordnung der Bundesregierung gemäß § 26 EnergieSiG zum finanziellen Ausgleich durch ausgewogene Preisanpassung. Danach haben Gasimporteure, die von einer erheblichen Verringerung der Gesamtmenge der Gasimporte unmittelbar betroffen sind, Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für einen Teil der Mehrkosten von Ersatzbezügen, sofern Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen wurden.


„Ansprüche auf Ersatz entstandener Mehrkosten bestehen erst ab dem 1. Oktober 2022“, erklärt Thomas Becker, Geschäftsführer von Trading Hub Europe. „Entschädigungsberechtigte Unternehmen sind erstattungsberechtigt gegenüber dem Unternehmen, das die entsprechenden Kosten an die Bilanzkreisverantwortlichen im Markt weiterleitet“, ergänzte er.


Reuters schrieb zuvor, dass für einen Haushalt mit vier Personen eine Gebühr von 2 Cent pro kWh etwa 400 Euro pro Jahr kosten würde. Bei einem Preis von 3 Cent pro kWh lägen die jährlichen Kosten bei rund 600 Euro.


Im Hinblick auf die Einführung der Mehrwertsteuer auf die Stromvergütung von Verbrauchern in Deutschland lehnen sowohl Bundesfinanzminister Christian Lindner als auch Vizekanzler, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland, Robert Habeck, einen solchen Schritt ab und prüfen alle Möglichkeiten einer Befreiung Gebühr von der Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung ist jedoch an EU-Recht gebunden. Der Vertreter des deutschen Finanzministeriums wiederum sagte am Montag bei einem Briefing in Berlin, dass die Europäische Kommission noch nicht auf einen Antrag auf Mehrwertsteuerbefreiung bei Abholung bei Verbrauchern reagiert habe.


Wie stark der Gaspreis für Verbraucher steigen wird, ist noch nicht klar. Es hängt davon ab, welche Ausgleichsforderungen von Gasimporteuren gestellt werden. Der Vizekanzler, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland, Robert Habek, stellte seinerseits fest, dass die Höhe der Gebühr zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde liegen werde. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr sind es durchschnittlich rund 100 Euro.


Die Bundesregierung hat sich am 4. August schriftlich auf die Verordnung zur Erhebung der Stromentgelte bei den Verbrauchern geeinigt. Es wird voraussichtlich ab Mitte August in Kraft treten. Ab dem 1. Oktober erheben die deutschen Behörden Stromgebühren von den Verbrauchern. Eineinhalb Jahre lang, also bis Ende März 2024, müssen die Kunden zahlen.

Tags: Wirtschaft

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